Änderungen im Trainingsbetrieb ab 18.10.2020
Mit der Corona VO des Landes Baden Württemberg vom 18.10.2020 haben sich für unseren Trainingsbetrieb Änderungen ergeben.
Das heißt im Training dürfen maximal 10 Personen (9 Teilnehmer + 1 Trainer) sein. Das gilt für unsere Hallen, Sportplätze, Wasserflächen, Radausfahrten, Lauftreffs und alle anderen Möglichkeiten.
Bis zur nächsten geänderten VO behalten wir die Trainingszeiten und –stätten wie bisher bei und die Trainer entscheiden ob sie das Training anbieten.
Die Kommunikation kann dann in den einzelnen Trainingsgruppen direkt durch die Trainer per APP stattfinden.
Wichtig hierbei ist die Begrenzung der Teilnehmer auf 9 Personen.
Die Wasserfläche für die Senioren müssen wir allerdings streichen, diese können sich dann in die Freizeitgruppe integrieren.
Alle anderen bisherigen Bestimmungen hinsichtlich des Hygienekonzepts und der Dokumentationspflicht bestehen unverändert fort.